Aktualisiertes Handout zum EU-Beihilferecht

2. Juli 2019

Tourismusorganisationen sind oft auf öffentliche Gelder angewiesen und müssen dabei auch das EU-Beihilferecht beachten. Infolge eines Prüfverfahrens hat die Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission jetzt nochmals klargestellt, ob und unter welchen Voraussetzungen europarechtskonforme Beihilfen gewährt werden können. Der DTV steht dazu im Austausch mit dem Bundeswirtschaftsministerium und hat sein Handout „EU-Beihilferecht, Vergaberecht und Steuerrecht“ aktualisiert.

Kategorien:
DTV Sonstiges


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Tourismusverband Ostbayern e.V.
Autor(in): Wolfgang Scheinert
Scheinert@ostbayern-tourismus.de

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