Vermieten von Ferienunterkünften: Diese rechtlichen Vorschriften gelten

30. Juli 2019

Viele Menschen vermieten ihre Wohnung, ihr Haus oder ein Zimmer an Feriengäste. Egal ob kurzzeitig oder regelmäßig – dabei gibt es  zahlreiche Regelungen und Vorschriften zu beachten. „Die Vermietung von Ferienunterkünften findet nicht im rechtsfreien Raum statt“, stellt Norbert Kunz, Geschäftsführer des Deutschen Tourismusverbandes e.V. (DTV) klar. Deshalb hat der DTV  nun eine Orientierungshilfe erstellt: Eine Übersicht informiert unter anderem über wichtige Vorgaben im Miet-, Bau-, Melde-, Steuer- und Gewerberecht.
„Unabhängig davon, ob es sich um eine gewerbliche oder nicht-gewerbliche Vermietung handelt, muss jeder Gastgeber selbst prüfen, welche rechtlichen Bestimmungen einzuhalten sind“, sagt Norbert Kunz. Auch die zuständigen Kommunen seien gefragt, über gesetzliche Vorgaben zu informieren und diese durchzusetzen.
Der DTV zeichnet seit 25 Jahren Ferienhäuser, -wohnungen und -zimmer in Deutschland mit Sternen aus und informiert klassifizierte Gastgeber regelmäßig über die aktuelle Rechtslage.

>> Übersicht zum Download

Weitere Informationen:
Markus Aspetzberger
Leitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel. 030 / 856 215 – 121
E-Mail: aspetzberger@deutschertourismusverband.de

Kategorien:
DTV


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Tourismusverband Ostbayern e.V.
Autor(in): Wolfgang Scheinert
Scheinert@ostbayern-tourismus.de

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