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Wichtiger Hinweis: Verpflichtende Meldung der Ankunfts- und Übernachtungszahlen an das Bayerische Landesamt für Statistik

14. November 2019

Gewerbliche Übernachtungsbetriebe ab 10 Betten sind gesetzlich zur monatlichen Meldung der Ankunfts- und Übernachtungszahlen an das Bayerische Landesamt für Statistik verpflichtet.

Die Beherbergungsstatistik wird auf Grundlage des Bundesstatistikgesetzes (online unter Hier klicken verfügbar) und des Beherbergungsstatistikgesetzes (online abrufbar unter Hier klicken) durchgeführt.

Warum ist es wichtig, dass die Zahlen an das Landesamt für Statistik gemeldet werden?
Erstens wird die Bedeutung des Tourismus wesentlich an den Gesamtübernachtungs- und Ankunftszahlen gemessen. Zweitens orientiert sich die Zuweisung von touristischen Fördermitteln über ganz Bayern stark an der jeweiligen touristischen Bedeutung der Regionen, welche wiederum nach Ankunfts- und Übernachtungszahlen bemessen wird. D.h. jede fehlende Übernachtung in der Statistik schadet uns selbst!

Kontakt:
Bayerisches Landesamt für Statistik
– Dienststelle Schweinfurt –
Postfach 11 63, 97401 Schweinfurt
Sachgebiet: Tourismus / 53
Tel.: (09721) 2088-5180 / Fax-Nr.: (09721) 2088-5630
Fachstatistik: tourismus@statistik.bayern.de

 

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Mitglieder Sonstiges


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Autor(in): Kathrin Straubinger
Straubinger@ostbayern-tourismus.de

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