Unterkünfte für Corona-Patienten gesucht

24. März 2020

Der DEHOGA Bayern e.V. wurde von der Bayerische Staatsregierung  gebeten, im Kreise seiner Mitglieder abzufragen, welche Betriebe bereit wären, Personen, die an Covid-19 (Corona) erkrankt sind oder Kontakt mit einer solchen Person hatten, als Gast aufzunehmen. Mit dieser Umfrage sollen die staatlichen Gesundheitsämter in die Lage versetzt werden, im Bedarfsfall rasch und unbürokratisch Unterbringungsmöglichkeiten zu finden.

Untergebracht werden sollen positiv Getestete mit leichtem Verlauf als auch Kontaktpersonen mit unklarem Testergebnis, die aus unterschiedlichen Gründen nicht in häusliche Quarantäne verbracht werden können, um die Krankenhäuser zu entlasten. Die „kritischen“ Fälle sollen nach wie vor in Krankenhäusern, Reha-Kliniken oder Kasernen untergebracht werden.

Die bereitgestellten Zimmer sollten nicht mit einem Teppichboden ausgestattet sein, so dass eine Flächenwischdesinfektion gewährleistet ist. Ideal wäre ein Vorraum. Die Zimmer sollen mit einer Nasszelle ausgestattet sein. Auch die Verpflegung der aufgenommenen Personen mit Zimmerservice sollte sichergestellt werden können. Die Zimmer sollten ein Unterhaltungsangebot (TV, WLAN) in der Isolation ermöglichen.  Eine Lüftung des Zimmers sollte möglich sein (d.h. Kippfunktion der Fenster), alternativ separierte Klimatechnik pro Zimmer. Sitzmöbel etc. sollten einer einfachen Wischdesinfektion mit einem Sauerstoffabspalter gut zugänglich sein (keine Stoffsofas etc.). Im Regelfall werden Einzelzimmer mit mindestens 20m² benötigt, um Bewegungsfreiheit zu gewährleisten, gegebenenfalls auch Doppelzimmer bzw. Zimmer mit Verbindungstüren für Familien.

Das Hotelpersonal betritt die Zimmer nur im Notfall. Dann ist eine Schutzausrüstung wie im Krankenhaus erforderlich. Ansonsten wird Essen etc. in der Schleuse zur Selbstabholung durch den Patienten abgestellt. Das Reinigungspersonal (säubern Bad/Toilette) muss wie Klinikpersonal bei Betreten des Hotelzimmers geschützt werden.

Die Unterbringungs- und Verpflegungskosten übernimmt die zuständige Verwaltungsbehörde auf vertraglicher Basis.

Die besondere Situation erfordert besondere Maßnahmen, und wir hoffen auf Ihre Mithilfe und Rückmeldung an corona@dehoga-bayern.de.

Bitte teilen Sie uns auch mit, wie viele Zimmer Sie bereitstellen könnten, und ob Sie gegebenenfalls auch über Zimmer verfügen, die barrierefrei zugänglich sind. Konkret benötigen wir folgende Daten zur Weitergabe an die Staatsregierung:

Name Hotel
Betreiber

Kontaktdaten Ansprechpartner
Ansprechpartner
Telefonnummer
E-Mail-Adresse

Anschrift Hotel
Straße
Hausnummer
PLZ Ort
Regierungsbezirk
Landkreis/kreisfreie Stadt
Anzahl Zimmer
Zugang barrierefrei ja/nein

 

Bei Rückfragen, was Hygienevorschriften, Versorgung und Entgelte angeht, wenden Sie sich bitte an unterbringung-corona@stmgp.bayern.de.

 

 

Bayerischer Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern e.V.
Prinz-Ludwig-Palais
Türkenstr. 7
80333 München
Tel +49 89 28760 – 0
Fax +49 89 28760 – 111
landesgeschaeftsstelle@dehoga-bayern.de
www.dehoga-bayern.de

Kategorien:
Corona-Krise


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Autor(in): Kathrin Straubinger
Straubinger@ostbayern-tourismus.de

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