Wichtige LfA-Informationen zur Stundung von Darlehen

26. März 2020

Wie uns mitgeteilt wurde gibt es zwei wichtige Änderungen:

  • Tilgungsaussetzung für alle programmgebundenen Darlehen: jetzt können ALLE LfA-Darlehen über die Hausbank unkompliziert und schnell eine Tilgungsaussetzung von bis zu vier Tilgungsraten beantragen. Bislang war dies nur für bestehende haftungsfreigestellte Darlehen der LfA möglich.
  • Ausweitung und Vereinfachung von Bürgschaften: Die LfA übernimmt ab sofort Bürgschaften bis zu einem maximalen Betrag von 30 Mio. EUR (bisher 5 Mio. EUR). Darüber hinaus besteht unverändert die Möglichkeit, eine Staatsbürgschaft zu beantragen. Der maximale Bürgschaftssatz wird von 80 % auf 90 % erhöht.Zeitlich befristet werden zudem folgende Erleichterungen bei der Besicherung des neu zu verbürgenden Kredits eingeführt: Auf eine persönliche Mithaftung kann verzichtet werden, soweit in diese nicht problemlos eingewilligt werden kann. In Fällen mit einem LfA-Gesamtrisiko bis einschließlich 500.000 EUR erfolgt die Besicherung des Darlehens nach banküblichem Ermessen der Hausbank, wobei auch eine schwache oder nachrangige Besicherung zulässig ist.

Zusätzlich soll sehr zeitnah, vielleicht sogar schon heute, ein Corona-Schutzschirm-Kredit mit Haftungsfreistellung von 90 % und anderen Vorteilen wie Verfahrensvereinfachungen und niedrigeren Zinssätzen angeboten werden.

Tipps zur Liquiditätsüberprüfung

Wenn Sie auf der Suche nach weiteren Liquiditätshilfen sind, kann vielleicht die APP wir-bleiben-liqui.de/ weiterhelfen. Sie ist ganz aktuell auf einem von der Bundesregierung veranstalteten Hackathron programmiert worden. Sie dient als Wegweiser für die Beantragung von Liquiditätshilfen. Anhand von sieben Fragen können Sie mögliche Finanzierungshilfen verschiedener Banken übersichtlich einsehen.

Auch die HOGA hat eine “Entscheidungshilfe – in sechs Schritten zur Liquiditätssicherung” erstellt – auch hier lohnt sich ein Blick darauf.

 

Merkblatt “Tilgungsaussetzung und Stundung” (pdf)

Merkblatt “Bürgschaften der LfA – Bewilligungsgrundsätze” (pdf)

Kategorien:
Corona-Krise


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Tourismusverband Ostbayern e.V.
Autor(in): Wolfgang Scheinert
Scheinert@ostbayern-tourismus.de

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