Aktuelle Informationen der IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim

2. April 2020
  • Nach der Bayerischen Staatsregierung hat auch der Bund ein Soforthilfeprogramm für kleinere Betriebe und Freiberufler aufgelegt, die aufgrund der Corona-Krise in eine existenzielle Notlage geraten sind. Die Verzahnung der beiden Programme ermöglicht höhere Zahlungen für alle abgedeckten Betriebsgrößen. Der Antrag für die Soforthilfe des Bundes bzw. des Freistaates Bayern kann ab sofort ausschließlich über ein Online-Formular eingereicht werden. Betriebe, die von den höheren Konditionen des Bundes- und Landesprogramms profitieren möchten, können einmalig einen neuen elektronischen Antrag stellen. Nach der Eingabe der Anzahl Ihrer Beschäftigten erkennt das Programm, ob bei Ihnen das bayerische oder bundesdeutsche Soforthilfeprogramm zur Anwendung kommt. Falls Sie schon einen Antrag gestellt haben – unabhängig davon, ob Sie bereits einen Bescheid oder eine Auszahlung erhalten haben – kreuzen Sie dies bitte im elektronischen Antragsformular an. Zudem wurden die Sätze auf Soforthilfe nochmals angehoben, um kleine Unternehmen noch stärker zu unterstützen. Alle Informationen zur Corona-Soforthilfe sowie das neue Online-Formular finden Sie unter https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/

 

  • Viele Unternehmen sind von starken Produktionsrückgängen bis hin zu Werksschließungen betroffen, so dass ihr Energiebezug massiv sinkt. Gleiches gilt für größere Abnehmer von Strom und Gas im Bereich Gewerbe, Handel und Dienstleistungen. Betriebe können verpflichtet sein, deutlich geringere Abnahmen dem Netzbetreiber sowie dem Strom- bzw. Gaslieferanten zu melden. Falls das nicht geschieht, kann es zu erheblichen Zusatzkosten oder zu Vertragsstrafen bei Nichtmeldung führen. Weitere Infos zur Meldung von Mindermengen bei Strom und Gas finden Sie unter www.ihk-regensburg.de/meldung-mindermenge-strom-gas

 

  • Neben den Herausforderungen in Deutschland sehen sich viele Unternehmen derzeit auch mit Fragen im Ausland konfrontiert. Die bayerischen IHKs und Handwerkskammern starten gemeinsam über das Außenwirtschaftszentrum Bayern (AWZ) die kostenfreie Web-Seminar-Reihe “Corona im internationalen Geschäft – Die wichtigsten Handelspartner Bayerns: Was ist in der Krise zu beachten?” Infos und Anmeldung unter https://www.international.bihk.de/magazin/webinare-der-bayerischen-ihks.html

 

 

  • Experten-Hotlines
    Schutzschirm für Unternehmen, Hilfsgelder: 0941 5694-111
    Internationales Geschäft, Export, Logistik, Verkehr und Tschechien: 0941 5694-112
    Arbeitsrecht und weitere rechtliche Fragen: 0941 5694-113
    Dienstleistungen, Handel, Gastgewerbe und Steuern 0941 5694-114
    Kurzarbeit: 0941 5694-115
    Ausbildung: 0941 5694-116
    Weiterbildung: 0941 5694-117oder per E-Mail an corona@regensburg.ihk.de

 

 

Quelle: IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim

Kategorien:
Corona-Krise


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Autor(in): Kathrin Straubinger
Straubinger@ostbayern-tourismus.de

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