KfW-Schnellkredit
Nach der LfA hat heute die KfW mit einem Schnellkredit für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nachgezogen. Er gilt zusätzlich zu den bereits vorhandenen Hilfsprogrammen. Während die Kreditvergabe grundsätzlich eine Fortführungsprognose zur weiteren Entwicklung des antragstellenden Unternehmens durch die Banken bzw. Sparkassen erfordert, bezieht sich die Prüfung beim Schnellkredit allein auf die Situation in der Vergangenheit:
Liegen diese Voraussetzungen vor, kann ein Unternehmen den Schnellkredit beantragen, wenn es
Bei dem Schnellkredit wird die Hausbank zu 100 Prozent von der Haftung freigestellt. Es wird ein fester Darlehenszins von 3 Prozent erhoben. Die Kreditlaufzeit beträgt 10 Jahre. Banken bzw. Sparkassen können bereits ab diesen Donnerstag, 9. April 2020 mit der Bearbeitung der Schnellkredite beginnen.
Sobald weitere Einzelheiten zu den Bedingungen des Schnellkredits vorliegen, werden wir aktuell berichten. Bitte vergleichen Sie auch die Konditionen, z. B. hinsichtlich des Zinssatzes, mit dem LfA-Corona-Schutzschirm-Kredit.
BAFA-Sonderförderungsprogramm
100 % Förderung für Beratungen durch akkreditierte Beratungsunternehmen für Hotellerie- und Gastronomie bis zu EUR 4.000.
Die Antragsstellung und Abrechnung erfolgt direkt vom Beratungsunternehmen an die BAFA, somit haben Sie keinen administrativen Aufwand, auch belasten Sie nicht Ihre Liquidität. Die Beratung dient der Förderung unternehmerischen Know-Hows und der Steigerung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit insbesondere in Zusammenhang mit den Auswirkungen der Corona-Krise. Der Bericht, den jedes Unternehmen im Rahmen der Beratung erhält, eignet sich auch zur Vorlage bei der Bank (Darlehensvergabe, Bankengespräche, Hausbank, LfA und KfW). Nähere Informationen finden Sie hier: BAFA Sonderförderungsprogramm.
Außerhausverkauf: Keine Billigangebote
Vermehrt teilen uns Mitglieder mit, dass Mitbewerber bei Außerhausverkauf Speisen und Getränke extrem günstig anbieten. Bitte bedenken Sie dabei:
Hinweise zum Coronavirus in zwölf Sprachen veröffentlicht
Um möglichst viele Menschen gesund zu halten und die Zahl der Neuinfektionen zu verlangsamen hat der Verein Bild und Sprache in zwölf Sprachen leicht verständliche Hinweise erstellt, die Ihnen, angepasst an die bayerischen Regeln, die Bayerische Integrationsbeauftragte zur Verfügung stellt. Die Flyer finden Sie hier: integrationsbeauftragte.bayern.de/downloads/
„Jetzt red i“, Mittwoch, 15. April 2020
Tilmann Schöberl und Franziska Eder greifen das Thema: Corona in Bayern – Wie gewinnen wir den Kampf gegen das Virus? auf. Darüber können Sie bei „jetzt red i“ mit verantwortlichen Politikern und Experten diskutieren (Pressemitteilung jetzt red i).
Wenn Sie Fragen, Forderungen, Wünsche oder Beschwerden loswerden möchten, dann melden Sie sich bei der Redaktion: Per E-Mail oder als Videobotschaft an jetztredi@br.de oder telefonisch unter 089/5900-25299 (Montag – Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr).
Kontakt
Bayerischer Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern e.V.
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