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7. April 2020

Aktuelle Informationen des Bayerischer Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern e.V.:

 

KfW-Schnellkredit
Nach der LfA hat heute die KfW mit einem Schnellkredit für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nachgezogen. Er gilt zusätzlich zu den bereits vorhandenen Hilfsprogrammen. Während die Kreditvergabe grundsätzlich eine Fortführungsprognose zur weiteren Entwicklung des antragstellenden Unternehmens durch die Banken bzw. Sparkassen erfordert, bezieht sich die Prüfung beim Schnellkredit allein auf die Situation in der Vergangenheit:

  • Das Unternehmen muss im Jahr 2019 bereits existiert haben.
  • Das Unternehmen darf am 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
  • Das Unternehmen muss 2019 einen Gewinn erwirtschaftet haben.

Liegen diese Voraussetzungen vor, kann ein Unternehmen den Schnellkredit beantragen, wenn es

  • ein Unternehmen mit 11 bis 49 Mitarbeitern ist; hier kann die Höhe des Kredits bis zu drei Monatsumsätzen des Jahres 2019, höchstens 500.000 Euro, betragen.
  • ein Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern ist; hier kann die Höhe des Kredits bis zu drei Monatsumsätzen des Jahres 2019, höchstens 800.000 Euro, betragen.

Bei dem Schnellkredit wird die Hausbank zu 100 Prozent von der Haftung freigestellt. Es wird ein fester Darlehenszins von 3 Prozent erhoben. Die Kreditlaufzeit beträgt 10 Jahre. Banken bzw. Sparkassen können bereits ab diesen Donnerstag, 9. April 2020 mit der Bearbeitung der Schnellkredite beginnen.

Sobald weitere Einzelheiten zu den Bedingungen des Schnellkredits vorliegen, werden wir aktuell berichten. Bitte vergleichen Sie auch die Konditionen, z. B. hinsichtlich des Zinssatzes, mit dem LfA-Corona-Schutzschirm-Kredit.

 

 

BAFA-Sonderförderungsprogramm
100 % Förderung für Beratungen durch akkreditierte Beratungsunternehmen für Hotellerie- und Gastronomie bis zu EUR 4.000.

Die Antragsstellung und Abrechnung erfolgt direkt vom Beratungsunternehmen an die BAFA, somit haben Sie keinen administrativen Aufwand, auch belasten Sie nicht Ihre Liquidität. Die Beratung dient der Förderung unternehmerischen Know-Hows und der Steigerung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit insbesondere in Zusammenhang mit den Auswirkungen der Corona-Krise. Der Bericht, den jedes Unternehmen im Rahmen der Beratung erhält, eignet sich auch zur Vorlage bei der Bank (Darlehensvergabe, Bankengespräche, Hausbank, LfA und KfW). Nähere Informationen finden Sie hier:  BAFA Sonderförderungsprogramm.

 

 

Außerhausverkauf: Keine Billigangebote
Vermehrt teilen uns Mitglieder mit, dass Mitbewerber bei Außerhausverkauf Speisen und Getränke extrem günstig anbieten. Bitte bedenken Sie dabei:

  • Mit Verkaufspreisen unter Wert schädigen Sie sich jetzt, aber auch dauerhaft, denn es wird schwer in der Zeit nach Corona einen dann wieder höheren Preis durchzusetzen.
  • Gerade jetzt, wo Sie auf jeden Cent angewiesen sind, sollten Sie richtig kalkulieren – viele Betriebe behalten ihr Preisniveau bei; so machen es übrigens auch die bekannten Systemgastronomen: Da gibt es einen Preis für Innen wie zum Mitnehmen. Die Gäste sind das gewohnt.
  • Bedenken Sie zudem: Gäste, die jetzt bei Ihnen kaufen, zeigen sich solidarisch mit Ihnen. Die wollen, dass Sie die Krise durchstehen. Denen geht es nicht darum, “Schnäppchen” zu machen.

 

Hinweise zum Coronavirus in zwölf Sprachen veröffentlicht
Um möglichst viele Menschen gesund zu halten und die Zahl der Neuinfektionen zu verlangsamen hat der Verein Bild und Sprache in zwölf Sprachen leicht verständliche Hinweise erstellt, die Ihnen, angepasst an die bayerischen Regeln, die Bayerische Integrationsbeauftragte  zur Verfügung stellt. Die Flyer finden Sie hier: integrationsbeauftragte.bayern.de/downloads/

 

 

 „Jetzt red i“, Mittwoch, 15. April 2020
Tilmann Schöberl und Franziska Eder greifen das Thema: Corona in Bayern – Wie gewinnen wir den Kampf gegen das Virus? auf. Darüber können Sie bei „jetzt red i“ mit verantwortlichen Politikern und Experten diskutieren (Pressemitteilung jetzt red i).

Wenn Sie Fragen, Forderungen, Wünsche oder Beschwerden loswerden möchten, dann melden Sie sich bei der Redaktion: Per E-Mail oder als Videobotschaft an jetztredi@br.de oder telefonisch unter 089/5900-25299 (Montag – Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr).

 

 

Kontakt
Bayerischer Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern e.V.
Prinz-Ludwig-Palais
Türkenstr. 7
80333 München

Tel +49 89 28760 – 0
Fax +49 89 28760 – 111
landesgeschaeftsstelle@dehoga-bayern.de
www.dehoga-bayern.de

Kategorien:
Corona-Krise


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Autor(in): Kathrin Straubinger
Straubinger@ostbayern-tourismus.de

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