Staatsministerium für Gesundheit und Pflege – Rechtlicher Hinweis zur unmittelbaren Wirkung von Allgemeinverfügungen und Rechtsverordnungen

15. April 2020

Beigefügt für die touristischen Leistungsträger zur Information ein Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (AC-Schreiben StMGP zu Versicherungfällen), das uns vom Wirtschaftsministerium, Abteilung Tourismus, weitergeleitet wurde.

In diesem Schreiben wird erläutert und klargestellt, dass einzelbetriebliche Schließungsanordnungen bezüglich der Thematik Betriebsschließungsversicherung nicht notwendig sind. Möglicherweise hilft es Betrieben, die aufgrund ihrer Vertragsgestaltung eine individuelle Lösung mit der Versicherung anstreben und nicht auf die auf die vom Wirtschaftsministerium ausgehandelte Lösung (10-15% der Tagessätze) für strittige Fälle setzen.

https://partner.ostbayern-tourismus.de/2020/04/03/betriebsschliessungsversicherungen-bayerische-loesung-fuer-hotels-und-gaststaetten/

Kategorien:
Corona-Krise Sonstiges


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Autor(in): Kathrin Straubinger
Straubinger@ostbayern-tourismus.de

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