Verwaltungsgericht Regensburg kippt Wellness-Verbot und erlaubt Saunen und Innenschwimmbecken

12. Juni 2020

Verwaltungsgericht Regensburg kippt Wellness-Verbot und erlaubt Saunen und Innenschwimmbecken

Wie in einer aktuellen Meldung der PNP berichtet wird, hat das Verwaltungsgericht Regenburg das Nutzungsverbot des Wellnessbereiches, des Innenpools und der Saunen gekippt. Der Kläger, Markus Schmelmer vom Gut Schmelmerhof  aus Sankt Englmar, freut sich über den erfolgreichen Ausgang seiner Klage und wird von den Medien mit Anfragen überrannt. Im BR-Gespräch sagte er: “Das ist richtig, weil die Existenz unserer Betriebe sonst bedroht ist.” Schmelmer fand es ungerecht, dass Wellnessbereiche in anderen Bundesländern und in Österreich öffnen durften. “Ist das Virus bei uns anders? Warum darf ich nicht? Warum soll das ganze Geschäft an mir auf der A3 nach Österreich vorbeifahren?”, fragte sich Schmelmer. Ihm ging es um Gleichberechtigung. Schmelmer hat ein Hygienekonzept erstellt, das sich an Fitnessstudios anlehnt. “Wenn es bei Fitnessstudios geht, dann bei uns auch.” Jetzt hat er mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg Recht bekommen und darf seinen Wellnessbereich mit Hallenbad und Sauna öffnen.

 



Als Reaktion auf dieses Gerichtsurteil hier Auszüge aus der Pressemeldung des DeHoGa.
“Das Verwaltungsgericht Regensburg hat heute festgestellt, dass die 5. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung dem Betrieb des Innenschwimmbeckens, einer Sauna im Innenbereich sowie einer Sauna im Außenbereich eines Hotels nicht entgegensteht.

„Wir begrüßen den Beschluss des Regensburger Verwaltungsgerichts“, so Dr. Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern, „er gibt unserer Argumentation recht, weswegen wir fordern, dass die Bayerische Staatsregierung flexibel und schnell handelt, um eine Klagewelle zu verhindern und weiteren Schaden von der Branche abzuwenden. Insbesondere 4 und 5-Sterne Hotels können entscheidende Dienstleistungen wie beispielsweise Wellness- und Spabereiche mit Saunen und Indoorpools noch nicht nutzen. Familien mit Kindern suchen sich ihren Urlaub jedoch oftmals genau nach diesen Vorgaben aus. Infolgedessen weichen sie derzeit auf Österreich und andere Bundesländer aus. Reihenweise Stornierungen von bereits im Vorfeld gebuchten Aufenthalten sowie ausbleibende Neubuchungen belegen dies eindrucksvoll. Aber auch ganze Kommunen leiden darunter, dass ihre Thermen derzeit nicht geöffnet sein dürfen, was einen großen Schaden für die ansässige Hotellerie, ja den ganzen Ort bedeutet.“


Das Verwaltungsgericht hat dem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz stattgegeben, weil sie eine vollständige Betriebsuntersagung der Wellnesseinrichtungen des Hotels als Schutzmaßnahme gegen die Verbreitung des Corona-Virus als nicht erforderlich angesehen hat. Zwar sei die Corona-Pandemie noch keinesfalls überstanden. Allerdings hätte der Verordnungsgeber unter Berücksichtigung des derzeitigen Infektionsgeschehens zu dem Ergebnis kommen müssen, dass auch weniger einschneidende Schutz- und Hygienemaßnahmen geeignet seien, um das mit dem Betrieb von Wellnesseinrichtungen verbundene Infektionsrisiko einzudämmen. Außerdem verstoße die für Saunas und Innenschwimmbecken grundsätzlich geltende vollständige Betriebsuntersagung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Im Vergleich zu anderen geöffneten Einrichtungen wohne derartigen Wellnesseinrichtungen kein Infektionsrisiko inne, das auch bei Anwendung umfassender Schutz- und Hygienemaßnahmen eine Öffnung gänzlich ausschließe, so das Gericht.

Mit dieser Meldung ist, auch wenn dieses Urteil erst nur für das klagende Hotel gilt, eine baldige Öffnung auch in anderen Wellnesshotels zu erwarten.
Nähere Informationen unter
https://www.vgh.bayern.de/media/vgregensburg/presse/pm_2020-06-12_hotel_wellnessbereich.pdf



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Autor(in): Günter Reimann
Reimann@ostbayern-tourismus.de

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