Vollzugshinweise zum Bayerischen Naturschutzgesetz

22. März 2021

Vermehrt erreichen uns Anfragen zum Thema Vollzugshinweise im Rahmen des Bayerischen Naturschutzgesetzes. Hierzu geben wir Ihnen einige Informationen:

Warum ist das für den Tourismus relevant?
Es geht um den Vollzug des Bayerischen Naturschutzgesetzes, Teil 6 „Erholung in der freien Natur“, Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 27. November 2020, Az. 62f-U8667.0-2019/1-126

Die neue Vollzugsbekanntmachung können Sie unter  https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-755/ abrufen.

Wichtig zu wissen:
Die bereits bisher geltende Rechtslage besteht unverändert fort.

Warum gibt es neue Vollzugsbekanntmachung?
Die Rahmenbedingungen haben sich seit 1976 geändert. Um durch zunehmende Erholungsnutzung gefährdete wichtige Lebensräume und gefährdete Tier- und Pflanzenarten zu schützen, aber auch den Interessen von Grundeigentümern gerecht zu werden und auch die Interessen der Erholungssuchenden zu berücksichtigen, setzen sich die überarbeiteten Vollzugshinweise zum Ziel, die Vollzugsbehörden vor Ort bei ihrer Arbeit zu unterstützen sowie den rechtlichen Rahmen zu erläutern und zu konkretisieren, der zur Konfliktbewältigung zur Verfügung steht.

Welche Interessen sind in die neue Vollzugsbekanntmachung eingeflossen?
Im Nachgang zum Runden Tisch zum Volksbegehren Artenvielfalt wurde für das Thema „Mountainbike und Wegeeignung“ von Landtagspräsident a.D. Alois Glück eine Unterarbeitsgruppe unter Leitung des Deutschen Alpenvereins eingerichtet. Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat dabei zugesagt, die Vollzugshinweise zum Betretungsrecht aus dem Jahr 1976 zu überarbeiten und um Aussagen zur Geeignetheit von Wegen hinsichtlich des Radfahrens zu ergänzen und die am Runden Tisch vertretenen Verbände zu beteiligen.

Beim Runden Tisch der Arbeitsgruppe war folgender, von der Staatskanzlei vorgegebener Teilnehmerkreis vertreten:
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Staatsministerium des Inneren für Sport und Integration, Staatsministerium der Justiz, Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, DAV, Verein zum Schutz der Bergwelt e.V., Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Bergbauern, Alpwirtschaftlicher Verein Allgäu e.V., Bayerischer Bauernverband, Bayerischer Waldbesitzerverband e.V., Deutsche Initiative Mountainbike (DIMB)

Warum wird über die neuen Vollzugshinweise diskutiert?
Die Verbände wie Rad-, Wander-, Naturschutz-, Bauernverbände setzen sich jeweils für Ihre Interessen ein. Man befürchtet Einschränkungen wie Wegesperrungen oder Veränderungen wie beispielsweise zeitliche Begrenzungen. Bei der Verwaltungsvorschrift steht der Naturschutzgedanke an erster Stelle. Besucherlenkungskonzepte stellen eine vom Gesetz vorgesehene Maßnahme zur Konfliktbewältigung im Zusammenhang mit der Erholungsnutzung dar. Hier können auch Aspekte des Tourismus einfließen. Die Vollzugsbekanntmachung sieht hierzu keine näheren Ausführungen vor.

Wie geht es weiter?
Das Bayerische Umweltministerium hat die nachgeordneten Behörden über die neue Vollzugsbekanntmachung informiert und u.a. gebeten, die Geeignetheit der Wege in konfliktträchtigen Schwerpunktbereiche ggf. unter Hinzuziehung von Kommunen, Tourismusverbänden und Interessensgruppen zu überprüfen und zu dokumentieren. Das entsprechende Umweltmanagementsystem ist unter folgendem Link https://www.stmuv.bayern.de/service/freizeittipps/ratgeber/index.htm im Ratgeber Freizeit und Natur des Umweltministeriums abrufbar. Ende 2023 soll eine Evaluierung der bis dahin bei der Umsetzung der Vollzugsbekanntmachung gemachten Erfahrungen erfolgen.

Wie steht der Tourismusverband dazu?
Heute Mountainbiker, morgen Wanderer: Dem Tourismusverband Ostbayern geht es darum, allen Erholungssuchenden Wege durch die Natur zu ermöglichen. Wir sehen uns hier ausdrücklich als Vertreter aller Freizeitsuchenden – egal ob Einheimische oder Gäste. Dafür setzen wir uns für eine bestmögliche Wegetoleranz zwischen den verschiedenen Nutzern ein.

Besucherlenkung
Besucherlenkung ist immer schon Teil unserer Konzepte und die beste Lösung, Konflikte zwischen den unterschiedlichen Nutzern auszuschließen. So wurden beispielsweise bei der Entwicklung der Mountainbikerunde Trans Bayerwald eine eigene Route erarbeitet, bei der sechs Landkreise, über 60 Gemeinden, Bayerische Staatsforsten, Naturparke, Nationalpark, Grundstückseigentümer, Jäger und Naturschutzbehörden aktiv einbezogen waren.

Aktuell arbeiten wir am Ausflugsticker Bayern mit, einem Informationssystem zur Besucherlenkung. Eine erste Version steht bereits zu Verfügung, die gerade mit neuen Funktionen verbessert und weiterentwickelt wird. Ziel ist es, den Nutzwert und die Nutzerfreundlichkeit deutlich zu steigern. Dazu gehören Daten wie Parkplatzsituation, Verkehrslage, alternative Ausflugsziele, ÖPNV und Wetter.

Respektvoll unterwegsrespektvoll
Wichtig ist uns zu betonen, dass der Tourismusverband mit seiner Initiative „Respektvoll auf dem Weg und mit der Natur“ um gegenseitige Rücksicht, aber vor allem auch um umsichtiges, verantwortungsvolles und nachhaltiges Unterwegssein wirbt. Die Natur ist unser höchstes Gut – ohne intakte Natur ist kein Tourismus möglich. Jeder, der sich in der Natur aufhält und bewegt, sollte sich dessen bewusst sein.

Durch die coronabedingten Einschränkungen sind viele Menschen auf Wander- und Radwegen sowie in die Natur unterwegs. Diese höhere Frequenz zeigt, dass gegenseitige Wertschätzung und gegenseitiges Verständnis unerlässlich sind für eine entspannte und erholsame Zeit, aber auch die Akzeptanz der Nutzung vor allem der Privatgrundbesitzer. Leider liegt mehr Abfall in der Natur und auch die Parksituation ist mancherorts an der Grenze der Belastbarkeit. Doch muss man sagen, dass sich die große Mehrheit der Ausflügler untereinander und zur Natur umsichtig und fair verhält.

Unsere Bitte:
Setzen auch Sie das Logo und die Informationen unserer Initiative „Respektvoll unterwegs und mit der Natur“ ein.

Kategorien:
Sonstiges


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Tourismusverband Ostbayern e.V.
Autor(in): Ulrike Eberl-Walter
Eberl-Walter@ostbayern-tourismus.de

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