Erfreuliche Nachrichten für alle bayerischen Kur- und Fremdenverkehrsorte: Das Finanzministerium gewährt einmalig für 2021 eine Finanzzuweisung aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleiches. Allerdings drängt die Zeit: Anträge müssen bis spätestens 07. Mai 2021 beim Finanzministerium gestellt werden. Den genauen Wortlaut der Verordnung finden Sie hier.