
Förderprogramm Tourismus in Bayern – Investitionsförderung für Klein- und Kleinstbeherbergungsbetriebe
Nun können auch Anträge in der Investitionsförderung für Klein- und Kleinstbeherbergungsbetriebe gestellt werden.
Darüber werden Investitionen kleiner oder kleinster Beherbergungsbetriebe in ihre Zukunftsfähigkeit von mindestens € 4.000,00 bis zur Höhe zuwendungsfähigen Ausgaben von € 30.000,00 gefördert. Die Förderung adressiert in der ersten Antragsphase ausschließlich und daran anschließend vornehmlich nichtgewerbliche Betriebe mit maximal 25 vermieteten Betten. Die Maßnahmen müssen über Schönheitsreparaturen, die der Gast als selbstverständlich voraussetzt, hinausgehen. Zu den förderfähigen Investitionen zählen insbesondere auch Maßnahmen zur Aufwertung des Innen- und Außenbereichs einschließlich Werbeanlagen, Maßnahmen zur technischen Modernisierung des Betriebs einschließlich Software und die Erstellung von Webseiten, Maßnahmen für die Barrierefreiheit, die Anschaffung von Investitionsgütern und Ersatzbeschaffungen, soweit diese der Modernisierung des Betriebs dienen. Die Förderung ist subsidiär zu anderen Förderungen des Bundes sowie des Freistaates. Die Förderung beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben von maximal € 30.000,00.
Anspruchsberechtigte sind für Investitionen in Klein- und Kleinstbeherbergungsbetriebe nicht gewerbliche Beherbergungsbetriebe mit maximal 25 Gästebetten ungeachtet der Rechtsform.
Hier gelangen Sie zum Antragsportal zur Förderung der Investitionsförderung für nicht gewerbliche Klein- und Kleinstvermieter.