Jetzt nutzen: Sonderprogramm „Tourismus in Bayern – FIT FÜR DIE ZUKUNFT“

16. November 2021

Sonderprogramm „Tourismus in Bayern – FIT FÜR DIE ZUKUNFT“

Die Staatsregierung hat für das Sonderprogramm „Tourismus in Bayern – fit für die Zukunft“ Haushaltsmittel von 30 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Wichtigste Themen sind die Förderung von E-Ladepunkten, Besucherstromlenkung und Investitionen in die Zukunft.

Nehmen Sie diese Investitionsförderungen in Anspruch. Kleinere Betriebe haben hier die Chance ein niederschwelliges Förderangebot zu nutzen und können – gefördert – ihre Dienstleistungsqualität steigern. Bitte lesen Sie unsere Informationen dazu:

Warum gibt es ein Sonderförderprogramm?

Die Tourismusbranche wurde von der Corona-Pandemie und den temporären Schließungen schwer getroffen. Um entstandene Belastungen abzufedern und einen kraftvollen Neustart zu ermöglichen, hat die Bayerische Staatsregierung das Förderprogramm „Tourismus in Bayern – fit für die Zukunft“ ins Leben gerufen. Gerade jetzt nach der Öffnung der Tourismusbranche im Mai, ist es wichtig, Investitionen anzustoßen, insbesondere in die Bereiche Nachhaltigkeit, Zukunftsfähigkeit, Besucherstromlenkung und Digitalisierung, sowie E-Ladepunkte. Nur so kann es gelingen, den Tourismus langfristig fit für die Zukunft zu machen, die Akzeptanz bei den Einheimischen ungebrochen hochzuhalten und Nachhaltigkeit zu leben. Das Sonderprogramm „Tourismus in Bayern – fit für die Zukunft“ ermöglicht genau die Umsetzung dieser Ziele, sodass Bayern langfristig Vorreiter und Trendsetter im Tourismus bleibt. Die Förderrichtlinie im Gesetzestext.

Was wird gefördert?

Gefördert werden deshalb Maßnahmen, die einem nachhaltigen, smarten, barrierefreien und ökologischen Tourismusstandort Bayern dienen. Im Einzelnen sind dies:

  • Investitionen in die Zukunftsfähigkeit kleiner oder kleinster Beherbergungsbetriebe einschließlich einer Beratung der Betriebe über bestehende Schwächen
  • Erhebung von touristisch relevanten Echtzeitdaten und Besucherstromlenkung
  • Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit des Marketingangebotes der Tourismusverbände und Tourismusregionen
  • E-Ladepunkte nicht nur für PKW, sondern auch für E-Bikes
  • Bereitstellung von Beratungsleistungen für Klein- und Kleinstvermieter zu Fragen der Digitalisierung und Nachhaltigkeit über die regionalen Tourismusverbände

Wie hoch ist die Investitionsförderung für einen Betrieb?

In der Investitionsförderung für Klein- und Kleinstbeherbergungsbetriebe werden Investitionen kleiner oder kleinster Beherbergungsbetriebe in ihre Zukunftsfähigkeit von mindestens 4.000 Euro bis zur Höhe zuwendungsfähigen Ausgaben von 30.000 Euro gefördert. Die Förderung adressiert in der ersten Antragsphase ausschließlich und daran anschließend vornehmlich nichtgewerbliche Betriebe mit maximal 25 vermieteten Betten. Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben von maximal 30.000 Euro.

Was sind für Sie die wichtigsten Maßnahmen?

1. Elektromobiliät durch die Förderung von E-Ladepunkten

Gestärkt wird nochmals die Elektromobilität und zwar durch die Förderung von E-Ladepunkten. Einerseits können nun auch Hotels, Restaurants und Gasthöfe für ihre Kunden nicht öffentliche Ladepunkte gefördert bekommen. Und andererseits gibt es erstmalig in Bayern auch eine Förderung von Ladepunkten für E-Bikes und Pedelecs an allen touristisch relevanten Standorten. Denn mit dem E-Bike werden völlig neue Ausflugserfahrungen geschaffen und am Ende des Tages muss der Akku bis zurück nach Hause reichen. Es erfolgt eine pauschale Festbetragsförderung mit 1.500 Euro (PKW) bzw. 300 Euro (E-Bikes) je Ladesäule, maximal jedoch 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Was, wann, wo, wie? Informieren Sie sich hier zu wichtigsten Fragen zur Förderung von E-Ladepunkten

 2. Besucherstromlenkung

Gegenstand der Förderung im Bereich Erhebung von touristisch relevanten Echtzeitdaten und Besucherstromlenkung sind Maßnahmen zur Erfassung, Verarbeitung und Bereitstellung von touristisch relevanten Echtzeitauslastungsdaten des ruhenden Verkehrs sowie bei touristischen Attraktionen mit dem Ziel, diese den Nutzern öffentlich zur Verfügung zu stellen und damit eine Besucherstromlenkung zu ermöglichen. Investitionen von mindestens 1.000 Euro werden bis zur Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben von 10.000 Euro – in Ausnahmefällen € 30.000,00 mit 75 Prozent gefördert. Was, wann, wo, wie? Informieren Sie sich hier zu den wichtigsten Fragen zur Besucherstromlenkung

3. Investitionen in die Zukunftsfähigkeit

Zu den förderfähigen Investitionen zählen insbesondere Maßnahmen zur Aufwertung des Innen- und Außenbereichs eines Beherbergungsbetriebs einschließlich Werbeanlagen, Maßnahmen zur technischen Modernisierung des Betriebs einschließlich Software und die Erstellung von Webseiten, sowie Maßnahmen für die Barrierefreiheit, die Anschaffung von Investitionsgütern und Ersatzbeschaffungen, soweit diese der Modernisierung des Betriebs dienen. Gegenstand der Förderung sind beispielsweise die (energetische) Sanierung von Fassaden, der Austausch von Fenstern, die Erneuerung von Bädern oder Küchen auf einen zeitgemäßen Standard, der Austausch von Heiz- und Warmwassersystemen, Maßnahmen zur Herstellung und Verbesserung der Barrierefreiheit und die Ertüchtigung der Haus- und Klimatechnik. Gefördert werden auch Maßnahmen zur Digitalisierung, beispielsweise die Anbindung an elektronische Buchungssysteme sowie die Präsentation der Unterkunft im Internet. Maßnahmen können auch den Außenbereich der Unterkunft betreffen.

Im Rahmen des Kleinvermieterprogramms können auch die Kosten für die Erst-Zertifizierung für ein Kennzeichnungssystem oder Qualitätslabel mit nachhaltigem oder rein ökologischem Schwerpunkt als Teil einer Maßnahme gefördert werden. Lizenzgebühren werden innerhalb des Bindungszeitraums gefördert.

Was, wann, wo, wie? Informieren Sie sich hier zu den wichtigsten Fragen zum Sonderprogramm Tourismus

Wer wird gefördert?

Anspruchsberechtigte sind für Investitionen

  • in Klein- und Kleinstbeherbergungsbetriebe nicht gewerbliche Beherbergungsbetriebe mit maximal 25 Gästebetten ungeachtet der Rechtsform. Die Nichtgewerblichkeit bestimmt sich danach, ob im Steuerbescheid die Einnahmen als Vermietung und Verpachtung oder Landwirtschaft behandelt werden.
  • in die Besucherstromlenkung alle Anbieter von touristischen Angeboten, Attraktionen sowie Parkmöglichkeiten ungeachtet ihrer Rechtsform
  • in die digitale Barrierefreiheit die vier Tourismusverbände und die Trägerorganisationen der 36 Tourismusregionen
  • in E-Ladepunkte natürliche und juristische Personen die im Bereich des Tourismus tätig sind
  • in die Bereitstellung von Beratungsleistungen die regionalen Tourismusverbände

Zusammenfassung der wichtigsten Links:

Ausführliche Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie mit Link zum Antrags-Portal

Informieren Sie sich hier zu den wichtigsten Fragen zum Sonderprogramm Tourismus

Informieren Sie sich hier zu den wichtigsten Fragen zur Besucherstromlenkung

Informieren Sie sich hier zu wichtigsten Fragen zur Förderung von E-Ladepunkten

 

 

Kategorien:
Sonstiges


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Tourismusverband Ostbayern e.V.
Autor(in): Ulrike Eberl-Walter
Eberl-Walter@ostbayern-tourismus.de

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