Sie finden hier den gesamten Text des Projektaufrufs mit den drei Maßnahmebereichen
Das StMWi stellt bis zu 17,5 Millionen Euro zur Verfügung. Bezuschusst werden Maßnahmen zur deutlichen und nachweisbaren Steigerung der Energieeffizienz von touristischen Infrastruktureinrichtungen. Zu touristischen Infrastruktureinrichtungen zählen Gebäude wie Tourismusämter und touristische Informationszentren, Tagungs- und Veranstaltungsräume, Veranstaltungszentren, Häuser des Gastes, Kurhäuser und Kurmittelhäuser sowie Hallen- bzw. Thermalbäder (im nicht-medizinischen Bereich) etc. sowie Anlagen der technischen Infrastruktur wie Sole- und Heilwasserleitungen etc.
Gefördert werden können Maßnahmen der energetischen Sanierung (Gebäudehülle, Gebäudetechnik, Beleuchtung, Gebäudeleittechnik etc.) sowie an der technischen Infrastruktur (Dekarbonisierung von Heizung, Kühlung und Klimatisierung, Ertüchtigung bestehender Wärme- und Kälteverteilnetze, Einsatz innovativer Technologien etc.).
In allen drei Maßnahmenbereichen gilt, dass
Unterschieden nach den Maßnahmenbereichen richtet sich der Projektaufruf an folgende Träger:
Maßnahmenbereich B: Kommunale Körperschaften und ausschließlich kommunal getragene Organisationen.
Die Weiterleitung der Zuwendungen durch die Gemeinde zusammen mit einem gemeindlichen Eigenanteil an kommunale Eigenbetriebe sowie kommunal beherrschte Beteiligungsgesellschaften ist in den Maßnahmenbereichen A und B möglich.
Die Fördermittel können im gesamten Freistaat Bayern eingesetzt werden. Mindestens 60 % der EU-Mittel müssen für Maßnahmen im EFRE-Schwerpunktgebiet (entspricht dem „Raum mit besonderem Handlungsbedarf“ gemäß bayerischem Landesentwicklungsprogramm; s. Anlage) eingesetzt werden.
Im Maßnahmenbereich B können die Mittel auf Basis der „Richtlinie zur Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE)“ in der jeweils gültigen Fassung eingesetzt werden
(siehe https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/tourismusfoerderung/). Bundesmittel können verwendet werden, um den bayerischen Anteil zu erhöhen. Die Förderung aus EU- und Landesmitteln darf maximal 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben umfassen.
Gesamttext mit allen drei Maßnahmenbereichen zum Projektaufruf
Informationen zu EFRE: Europäischer Fond für regionale Entwicklung in Bayern