Projektaufruf EFRE kommunal: Verbesserung der Energieeffizienz und die Reduzierung von Treibhausgasemissionen in kommunalen Infrastrukturen

7. Oktober 2022

Die Europäische Union und der Freistaat Bayern fördern die Verbesserung der Energieeffizienz und die Reduzierung von Treibhausgasemissionen in kommunalen Infrastrukturen.

Hierfür stellen die Bayerischen Staatsministerien für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB), für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) sowie für Wissenschaft und Kunst (StMWK) bis 2027 insgesamt bis zu 75,5 Millionen Euro Finanzhilfen der Europäischen Union (EU) und des Freistaats Bayern zur Verfügung.

Ziele und Maßnahmen
Ziel der Förderung ist es, durch die Reduzierung des Energiebedarfs und die Dekarbonisierung unter anderem von Heizung, Kühlung und Klimatisierung die Treibhausgasemissionen kommunaler Infrastrukturen zu vermindern. Die Förderung umfasst drei Maßnahmenbereiche.

Sie finden hier den gesamten Text des Projektaufrufs mit den drei Maßnahmebereichen

Beachten Sie bitte insbesondere den Maßnahmenbereich B – Förderungen des StMWi

Das StMWi stellt bis zu 17,5 Millionen Euro zur Verfügung. Bezuschusst werden Maßnahmen zur deutlichen und nachweisbaren Steigerung der Energieeffizienz von touristischen Infrastruktureinrichtungen. Zu touristischen Infrastruktureinrichtungen zählen Gebäude wie Tourismusämter und touristische Informationszentren, Tagungs- und Veranstaltungsräume, Veranstaltungszentren, Häuser des Gastes, Kurhäuser und Kurmittelhäuser sowie Hallen- bzw. Thermalbäder (im nicht-medizinischen Bereich) etc. sowie Anlagen der technischen Infrastruktur wie Sole- und Heilwasserleitungen etc.
Gefördert werden können Maßnahmen der energetischen Sanierung (Gebäudehülle, Gebäudetechnik, Beleuchtung, Gebäudeleittechnik etc.) sowie an der technischen Infrastruktur (Dekarbonisierung von Heizung, Kühlung und Klimatisierung, Ertüchtigung bestehender Wärme- und Kälteverteilnetze, Einsatz innovativer Technologien etc.).

In allen drei Maßnahmenbereichen gilt, dass

  • der Einsatz von ressourcenschonenden Baustoffen und das Recycling von Baustoffen im Sinne einer Lebenszyklusbetrachtung begrüßt wird,
  • Maßnahmen mit dem Ziel der Steigerung der Energieeffizienz kombiniert werden können und
  • der Einsatz naturbasierter Maßnahmen (Begrünung von Fassaden, Dächern, Einbau von Nisthilfen, Verschattungs- und Klimatisierungsmaßnahmen durch Bepflanzung des Geländes um die Gebäude etc.) im Zuge obenstehender Maßnahmen mitgefördert werden kann.

Teilnahmeberechtigte:

Unterschieden nach den Maßnahmenbereichen richtet sich der Projektaufruf an folgende Träger:
Maßnahmenbereich B: Kommunale Körperschaften und ausschließlich kommunal getragene Organisationen.

Die Weiterleitung der Zuwendungen durch die Gemeinde zusammen mit einem gemeindlichen Eigenanteil an kommunale Eigenbetriebe sowie kommunal beherrschte Beteiligungsgesellschaften ist in den Maßnahmenbereichen A und B möglich.

Förderung

Die Fördermittel können im gesamten Freistaat Bayern eingesetzt werden. Mindestens 60 % der EU-Mittel müssen für Maßnahmen im EFRE-Schwerpunktgebiet (entspricht dem „Raum mit besonderem Handlungsbedarf“ gemäß bayerischem Landesentwicklungsprogramm; s. Anlage) eingesetzt werden.

Im Maßnahmenbereich B können die Mittel auf Basis der „Richtlinie zur Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE)“ in der jeweils gültigen Fassung eingesetzt werden
(siehe https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/tourismusfoerderung/). Bundesmittel können verwendet werden, um den bayerischen Anteil zu erhöhen. Die Förderung aus EU- und Landesmitteln darf maximal 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben umfassen.

Gesamttext mit allen drei Maßnahmenbereichen zum Projektaufruf

Informationen zu EFRE: Europäischer Fond für regionale Entwicklung in Bayern

Kategorien:
Sonstiges STMWI


Als PDF speichern
Seite Teilen Über:
Tourismusverband Ostbayern e.V.
Autor(in): Ulrike Eberl-Walter
Eberl-Walter@ostbayern-tourismus.de

ÄHNLICHE ARTIKEL

IMPRESSUM   ·   DATENSCHUTZ   ·   LOGIN