Sollen Bilder als Open Data veröffentlicht werden, muss ein besonderes Augenmerk auf die rechtlichen Rahmenbedingungen gelegt werden. Um Inhalte unter einer freien Lizenz, also als Open Data, veröffentlichen zu können, benötigt man nämlich die exklusiven (alleinigen) Nutzungsrechte.
Die Bayern Tourismus Marketing GmbH hat daher gemeinsam mit dem Anwalt Fabian Rack Musterverträge für die Lizenzierung von Bildmaterial erstellt.
Die Musterverträge basierend auf CC-Lizenzen können per E-Mail angefordert werden.
https://tourismus.bayern/artikel/mustervertraege-zur-bild-lizenzierung/