Die Bayern Tourismus Marketing GmbH hat über die Neuausrichtung „Reisen für alle“ ab 2024 informiert. Hier die Neuerungen im Überblick:
Grundsätzliches Ziel ist es, die Sichtbarkeit des barrierefreien Urlaubsangebots in Bayern weiter zu steigern und möglichst viele Betriebe in die Erst-Kennzeichnung zu bringen (seit 2015 rund 800 Betriebe). Nur so kann auch in Zukunft eine breite Akzeptanz für das Thema sichergestellt werden. Zukünftig wird sich vor allem auf die Erst-Kennzeichnung fokussiert und die Anzahl der geförderten Zweit-Kennzeichnungen begrenzt. Die Förderung aller weiteren Re-Kennzeichnungen (Dritt-/Viert- etc.) wird es nicht mehr geben.
Neuausrichtung des Systems ab 2024:
Förderkontingent 2024 für die reine Kennzeichnung 50.000 € brutto
Erstkennzeichnung:
✓ Förderung von 600 € netto (solange Budget vorhanden)
✓ Anmeldung zum Stichtag 01. Mai 2024 möglich
✓ Angebot muss von Interessenten innerhalb von 2 Wochen bestätigt werden, sonst verfällt der Förderungsanspruch
Erste Re-Kennzeichnung nach 3 Jahren:
✓ Förderung von 300 € netto (für ca. 50 Betriebe in 2024)
✓ Anmeldung zum Stichtag 15. Mai 2024, 10:00 Uhr möglich
✓ Vergabe der Förderung erfolgt nach dem “first come, first serve”-Prinzip (vorläufig max. 50 Betriebe in 2024)
Nachfolgende Re-Kennzeichnungen nach 6-9 Jahren und außerhalb der Förderung:
✓ Förderung zum regulären Preis
Alle Informationen zum Ablauf, Beantragung und Preise: Reisen-für-Alle – BTG (btg-service.de)