Die neue Kongressinitiative des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus soll den Kongressstandort Bayern im Wettbewerb weiter stärken. In den nächsten fünf Jahren stehen insgesamt rund 25 Millionen Euro für die “Kongressinitiative für die Bayerische Tourismuswirtschaft” zur Verfügung. Eine Antragstellung ist ab sofort möglich.
Wer wird gefördert?
Zuwendungsempfänger sind Veranstalter oder von diesen nachweislich Beauftragte, die Veranstaltungen in Bayern planen und durchführen. Nicht antragsberechtigt sind insbesondere Bund, Länder und Gemeinden sowie öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften, politische Parteien oder vergleichbare ausländische Organisationen.
Antragsberechtigt sind:
Was wird gefördert?
Gefördert werden Tagungen und Kongresse, die sich als geschlossene Veranstaltungen an ein Fachpublikum richten. Dazu zählen auch solche Tagungen und Kongresse, die im Zusammenhang mit Fachmessen stattfinden und auch solche, die im Zusammenhang mit (gesetzlich verpflichtenden) Mitgliederversammlungen stattfinden.
Gefördert werden Veranstaltungen, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Zuwendungsfähig sind ausschließlich Ausgaben, die unmittelbar in Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung entstehen. Nicht förderfähig sind Ausgaben für ein Rahmenprogramm. Als Rahmenprogramm werden Veranstaltungsteile definiert, die neben den fachlichen Hauptprogrammpunkten stattfinden und nicht dem fachlichen Austausch dienen.
Förderfähige Ausgaben (in Kategorien) sind:
Die Umsatzsteuer ist nur förderfähig, soweit der Zuwendungsempfänger für die geförderte Veranstaltung nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Was wird nicht gefördert?
Bitte beachten Sie: Als förderschädlicher sog. vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist insbesondere der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten. Dazu gehören etwa Mietverträge über die Veranstaltungsräumlichkeiten, Dienstleistungs- oder Mietverträge für Technik, Verträge zum Catering, Verträge zur Bewerbung der Veranstaltung. Werden entsprechende Verpflichtungen bereits vor der Antragstellung eingegangen, ist die Förderung für die gesamte Veranstaltung ausgeschlossen.
Wie erfolgt die Förderung?
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe ist gestaffelt nach der Anzahl der Teilnehmenden vor Ort und der Kongresstage. Wenn mindestens 30 % der Teilnehmenden aus dem Ausland kommen, wird ein Förderzuschlag von 30 % gewährt. Wenn die Veranstaltung vollständig in der Kongressnebensaison (August oder November bis März) stattfindet, wird ein Förderzuschlag von 20 % gewährt. Es können auch beide Zuschläge kumulativ für eine Veranstaltung beantragt werden.
Verfahren
Antrag
Die Antragsstellung erfolgt online über das Antragsportal der Bayern Innovativ GmbH. Dort können Sie auch alle notwendigen Unterlagen hochladen. Der Antrag ist in deutscher Sprache auszufüllen. Bitte beachten Sie: Ein Nachweis zur Buchung der Veranstaltungsstätte in Bayern ist bis spätestens sechs Monate nach Bewilligung bei der Bayern Innovativ GmbH einzureichen. Eine Buchung der Veranstaltungsstätte vor Antragstellung ist förderschädlich.
Prüfung
Es erfolgt eine formale und inhaltliche Prüfung durch die Mitarbeitenden der Bayern Innovativ GmbH. Bitte beachten Sie, dass unvollständige oder fehlerhafte Anträge nachgebessert werden müssen. Dies verzögert leider die Bearbeitung Ihres Antrags.
Bescheid
Bescheide werden Ihnen grundsätzlich digital im Antragsportal zur Verfügung gestellt. Bei einer positiven Förderentscheidung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid. Bitte beachten Sie, dass alle Fristen, Mitteilungspflichten und Auflagen aus dem Zuwendungsbescheid verbindlich sind. Die Nichteinhaltung ist förderschädlich. Fällt die Förderentscheidung negativ aus, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Verwendungsnachweis
Die sachgerechte Verwendung der Fördermittel ist innerhalb von sechs Monaten nach Durchführung der Veranstaltung nachzuweisen (einfacher Verwendungsnachweis). Auf Verlangen der Bewilligungsstelle müssen entsprechende Nachweise/Belege vorgelegt werden können. Die Verwendung wird nach einem Zufallsprinzip genauer überprüft. Zudem werden ergänzend Kontrollen vor Ort durchgeführt.
Auszahlung
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Vorlage des Verwendungsnachweises und Prüfung durch die Bayern Innovativ GmbH. Ab dem Zugang der Bewilligung ist ein einmaliger Teilabruf bis zur Hälfte der bewilligten Mittel möglich, soweit diese Mittel innerhalb von drei Monaten nach der Auszahlung für fällige Zahlungen zur Begleichung von Ausgaben für die Veranstaltungsstätte benötigt werden. Als Nachweis ist die Rechnung/Zahlungsaufforderung der Veranstaltungsstätte vorzulegen. Die Auszahlung der Restmittel erfolgt dann als zweite Rate nach Abschluss der Prüfung des Verwendungsnachweises.
Antragsstellung
Anträge können ausschließlich digital auf der Landingpage von Bayern innovativ gestellt werden. Eine Übersicht über die wesentlichen Informationen zum Kongressfonds finden Sie in diesem Faltblatt.
Kontakt:
Bei Fragen zur Antragsstellung steht die Bayern Innovativ GmbH zur Verfügung:
Bayern Innovativ GmbH
Am Tullnaupark 8
90402 Nürnberg
Tel. 0911 20671-370
E-Mail: kongressinitiative@bayern-innovativ.de
Zusatzvermerk:
Die gemachten Angaben sind ohne Gewähr. Die Inhalte entstammen den Websites des Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus sowie der Bayern Innovativ GmbH.