Am 02.06.2025 um 10 Uhr startet der 5. Förderaufruf des StMWi zur Förderung von E-Ladeinfrastruktur, der interessante Neuerungen und gerade für den Tourismus vielversprechende Fördermöglichkeiten bietet. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen (inkl. Kommunen) mit Ausnahme von Behörden oder Dienststellen von Bund und Land.
Gefördert wird die Anschaffung und Neuerrichtung von Ladepunkten inklusive angeschlagenem Kabel, Leistungselektronik, Netzanschluss, Bodenarbeiten, Parkplatzmarkierung, Parkplatzsensoren, Beleuchtung, Wetterschutz, Installation oder Inbetriebnahme. In diesem Aufruf sind mindestens 1 Schnell-Ladepunkt (maximal 2) bzw. mindestens 4 Normal-Ladepunkte (maximal 20) pro Standort aufzubauen. Bei Misch-Ladeinfrastrukturen (Normal- und Schnell-Ladepunkte) muss mindestens eine der vorherigen Untergrenzen umgesetzt werden, wobei die Obergrenzen für Normal- und Schnell-Ladepunkte immer einzuhalten sind.
Da die Fördermittel begrenzt sind, erfolgt die Zuteilung der Mittel strikt anhand von Schwerpunktkriterien. Die Förderzusagen werden absteigend nach Anzahl der erreichten Schwerpunkte vergeben. Bei gleicher Anzahl an erfüllten Schwerpunkten zählt der Eingang des Förderantrags.
Diese Schwerpunktkriterien sind:
Der Nachweis einer touristischen Attraktion erfolgt über eine glaubhafte Darlegung / Schilderung, dass ein Tourismusbezug vorliegt (keine feste Definition / Kriterien). Auch der barrierefreie Zugang zur Ladestation dürfte für touristische Attraktionen ein leicht zu erfüllendes Kriterium sein. Die genaueren Ausführungen zu den Schwerpunkten und weiteren Fördervoraussetzungen sind hier nachzulesen.
Voraussetzungen:
Am 3. Juni 2025 um 14 Uhr informiert die Kompetenzstelle Elektromobilität in einer Online-Sprechstunde (via MS Teams) über die Inhalte des Förderaufrufs und es werden Fragen zu Antragstellung und Voraussetzungen beantwortet.