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5. Förderaufruf Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0

28. Mai 2025

Am 02.06.2025 um 10 Uhr startet der 5. Förderaufruf des StMWi zur Förderung von E-Ladeinfrastruktur, der interessante Neuerungen und gerade für den Tourismus vielversprechende Fördermöglichkeiten bietet. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen (inkl. Kommunen) mit Ausnahme von Behörden oder Dienststellen von Bund und Land.

Gefördert wird die Anschaffung und Neuerrichtung von Ladepunkten inklusive angeschlagenem Kabel, Leistungselektronik, Netzanschluss, Bodenarbeiten, Parkplatzmarkierung, Parkplatzsensoren, Beleuchtung, Wetterschutz, Installation oder Inbetriebnahme. In diesem Aufruf sind mindestens 1 Schnell-Ladepunkt (maximal 2) bzw. mindestens 4 Normal-Ladepunkte (maximal 20) pro Standort aufzubauen. Bei Misch-Ladeinfrastrukturen (Normal- und Schnell-Ladepunkte) muss mindestens eine der vorherigen Untergrenzen umgesetzt werden, wobei die Obergrenzen für Normal- und Schnell-Ladepunkte immer einzuhalten sind. 

Da die Fördermittel begrenzt sind, erfolgt die Zuteilung der Mittel strikt anhand von Schwerpunktkriterien. Die Förderzusagen werden absteigend nach Anzahl der erreichten Schwerpunkte vergeben. Bei gleicher Anzahl an erfüllten Schwerpunkten zählt der Eingang des Förderantrags.

Diese Schwerpunktkriterien sind:

  • Touristische Attraktion
  • XL-Stellplatz (Camper, Wohnwagen, Busse, LKW)
  • Bequemes Laden (z.B. Kiosk, WC in Nähe)
  • Barrierefreie Nutzung des Ladepunkts
  • Hoher Bedarf gem. dieser Karte: https://standorttool.de/standorttool
  • Wohnquartiere
  • Intermodale Angebote (z.B. Park & Ride)

Der Nachweis einer touristischen Attraktion erfolgt über eine glaubhafte Darlegung / Schilderung, dass ein Tourismusbezug vorliegt (keine feste Definition / Kriterien). Auch der barrierefreie Zugang zur Ladestation dürfte für touristische Attraktionen ein leicht zu erfüllendes Kriterium sein. Die genaueren Ausführungen zu den Schwerpunkten und weiteren Fördervoraussetzungen sind hier nachzulesen.

Voraussetzungen

  • Öffentlich zugängliche Ladestation
  • Betrieb der Ladestationen mit Strom aus erneuerbaren Energien
  • Mindestbetriebsdauer von 6 Jahren
  • Einhaltung der Vorgaben der Ladensäulenverordnung

Am 3. Juni 2025 um 14 Uhr informiert die Kompetenzstelle Elektromobilität in einer Online-Sprechstunde (via MS Teams) über die Inhalte des Förderaufrufs und es werden Fragen zu Antragstellung und Voraussetzungen beantwortet.

Quelle: https://www.bayern-innovativ.de/5-foerderaufruf-ladeinfrastruktur-fuer-elektrofahrzeuge-in-bayern-20/

Kategorien:
STMWI


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Tourismusverband Ostbayern e.V.
Autor(in): Wolfgang Scheinert
Scheinert@ostbayern-tourismus.de

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