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Radoffensive Klimaland Bayern: Infos zur Förderung von touristischen Radwegen

4. Juni 2025

Im Zuge der Radoffensive Klimaland Bayern gibt es neben anderen aktuell die neue Förderkategorie 2.5. Touristische Radwege. Dies sind Radverbindungen, die im Bayernetz für Radler enthalten sind, auch für die alltägliche Nutzung zur Verfügung stehen und den gesamte Radverkehr stärken. Allein im Jahr 2025 stehen bayernweit Mittel in Höhe von rund 10 Mio. Euro zur Bewilligung zur Verfügung. Die aktuelle Antragsfrist läuft bis 1. September.

Die Eckpunkte des Förderprogramms Klimaland Bayern hier in der Übersicht:

  • Was kann gefördert werden? :
    Planung, Machbarkeitsstudie, Bau (= Neubau, Ausbau, Umbau und sonstige Umgestaltung) in einer der sieben Förderkategorien unter Nr. 2 des Ministerialschreibens vom 1. April 2025 (z. B. Innovation im Radwegebau (2.1.), interkommunaler Radweg (2.2.), touristischer Radweg (2.5.), Fahrradstraße (2.7.))
  • Wer kann gefördert werden?:
    Zuwendungsempfänger sind Gemeinden und Landkreise sowie deren Zusammenschlüsse. Für Radwege im Wald sind auch die Bayerischen Staatsforsten (BaySF) antragsberechtigt.
  • Welcher Fördersatz wird ausgereicht? :
    Der Regelfördersatz beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Bis wann und wo ist ein Förderantrag zu stellen? :
    Bis spätestens 1. September (für 2025 oder das Folgejahr) bei dem jeweils zuständigen Sachgebiet 31 Straßenbau der Bezirksregierung (Niederbayern, Oberpfalz).
  • Wo gibt es Informationen und eine Beratung für die Antragstellung? :
    Antragsunterlagen, Informationen und persönliche Beratung gibt es bei der zuständigen Bezirksregierung im Sachgebiet Straßenbau (Niederbayern, Oberpfalz).

Weitere Infos zur Radoffensive Klimaland Bayern und den Fördermöglichkeiten finden Sie unter den FAQs und auf den Seiten des BayernPortals der Regierung von Niederbayern und der Regierung der Oberpfalz.

Kategorien:
Sonstiges


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Tourismusverband Ostbayern e.V.
Autor(in): Wolfgang Scheinert
Scheinert@ostbayern-tourismus.de

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