
Ab dem 27. September 2026 gelten in der Europäischen Union strengere Vorgaben für die Nachhaltigkeitskommunikation. Im Mittelpunkt stehen Transparenz, Nachweisbarkeit und unabhängige Prüfung.
Die EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers for the Green Transition) soll Verbraucherinnen und Verbraucher vor Greenwashing und irreführenden Umweltaussagen schützen. Unternehmen, Tourismusorganisationen und öffentliche Einrichtungen müssen künftig deutlich genauer belegen, warum eine Aussage als nachhaltig, klimafreundlich oder umweltfreundlich bezeichnet wird.
Folgende Aussagen und Darstellungen sind künftig ohne entsprechende Nachweise unzulässig:
1. Nachhaltigkeitssiegel ohne anerkanntes Zertifizierungssystem oder staatliche Festsetzung
2. Allgemeine Umweltaussagen ohne nachweisbare, anerkannte Umweltleistung
3. Nachhaltigkeitsziele ohne detaillierten, extern geprüften Umsetzungsplan
4. Produktbezogene Aussagen zur Klimaneutralität durch Kompensation
Für Unternehmen und Destinationen empfiehlt sich jetzt ein systematischer Claim-Audit: Alle Aussagen zu Nachhaltigkeit, Klima und Umwelt sollten erfasst, geprüft und mit öffentlich zugänglichen Nachweisen hinterlegt werden.
Die zentrale Botschaft lautet: Nicht Nachhaltigkeit behaupten – sondern nachweisen.
Handlungsleitfaden Nachhaltigkeitskommunikation DZT: Handlungsleitfaden zur EmpCo-Richtlinie – Germany Travel
Checkliste BVMW: Checkliste – EmpCo Richtlinie – Mittelstand-Digital Zentrum Tourismus
Erklärvideos DTV: https://www.youtube.com/watch?v=srz46EcjQf4