Prädikatisierung

Die “Prädikatisierung” von Tourismusorten ist die Anerkennung eines Ortes zum Beispiel als Luftkurort, Kurort oder Heilbad. Seit 1953 werden gemeinsam vom Deutschen Tourismusverband und dem Deutschen Heilbäderverband bzw. ihren Vorgängerorganisationen die “Begriffsbestimmungen – Qualitätsstandards für die Prädikatisierung von Kurorten, Erholungsorten und Heilbrunnen” herausgegeben.

Hier finden Sie Antragsformulare und Infos für die jeweilige Prädikatisierung:

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