OBS: DTV und DeHoGa informieren über Stornierungen im Krisenfall COVID-19

15. März 2020

Aufgrund des Corona-Virus kommt es aktuell zu erhöhten Stornierungsfällen im Gastgeberservice der OBS. Welche Rechte haben Gastgeber bei Stornierungen im Krisenfall? Der Deutsche Tourismusverband (DTV) und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DeHoGa) haben wichtige Informationen für Gastgeber veröffentlicht. Die häufigsten Fälle haben wir kurz zusammengefasst:

  1. Wenn ein Gast aus Verunsicherung oder Angst vor Ansteckung stornieren möchte, dürfen Stornierungsgebühren berechnet werden.
  2. Wenn ein Gast storniert, weil eine Veranstaltung abgesagt wurde, dürfen Stornierungsgebühren berechnet werden.
  3. Wenn ein Gast storniert, weil in dem Gebiet, in dem sich die Unterkunft befindet Corona-Erkrankungen bekannt wurden, es jedoch keine behördliche Warnung oder Absperrung des Gebiets gibt, dürfen Stornierungsgebühren berechnet werden.
  4. Wenn ein Gast storniert, weil in dem Gebiet, in dem sich die Unterkunft befindet Corona-Erkrankungen bekannt wurden und es eine behördliche Warnung oder Absperrung des Gebiets gibt, dürfen keine Stornierungsgebühren berechnet werden.

Obenstehende Szenarien hat der Deutsche Tourismusverband (DTV) in folgendem Dokument aufbereitet:
https://www.deutschertourismusverband.de/fileadmin/Mediendatenbank/PDFs/DTV_FAQ_Corona.pdf

Auch der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DeHoGa) hat die rechtliche Basis im Falle von Stornierungen und weiteren Fällen aufbereitet:
https://www.dehoga-bundesverband.de/fileadmin/Startseite/06_Presse/Pressemitteilungen/2020/DEHOGA-IHA-Merkblatt_Coronavirus_2020-03-05__2_.pdf



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