Der Kriterienkatalog zur i-Marke Grundprüfung wurde überarbeitet. Die neuen Kriterien stehen ab sofort auf der Webseite des DTV zur Verfügung: https://www.deutschertourismusverband.de/qualitaet/i-marke/weitere-informationen-fuer-touristinformationen.html
Doch was heißt das für Sie und was genau hat sich geändert?
Bei den 14 Mindestkriterien gibt es vier größere Änderungen:
- Das Grundprüfungskriterium 4 „Erkennbarkeit der Touristinformation“ wird zum Mindestkriterium 2.
- Das Mindestkriterium „Öffnungszeiten“ (MK 5) wird um folgenden Zusatz ergänzt:
„In Rücksprache mit dem DTV ist es möglich, dass die Touristinformation die Öff-nungszeit von mindestens 25 Stunden pro Woche unterschreitet, wenn sie während der Schließzeit ein alternatives Informationsangebot schafft. Voraussetzung ist, dass der Gast die gewünschten Auskünfte erhält. Eine reine Bereitstellung von Informati-onen (z.B. Aushang, Screen) ohne die Möglichkeit, ein Gespräch zu führen, ist somit nicht ausreichend. Denkbar sind z.B. Zweig- oder Partnerstellen, eine mobile Tourist-information oder eine digitale Touristinformation mit Kontaktfunktion. Das Alternativangebot muss telefonisch / digital erreichbar sein bzw. sich in fußläufiger Entfernung befinden.“
- Das Grundprüfungskriterium 6 wird zum Mindestkriterium 6:
„Öffnungszeiten sind von außen deutlich lesbar, sauber und ordentlich angebracht.“
- Das Mindestkriterium 13 zu den Zweig- und Außenstellen wird ersatzlos gestrichen, da nur wenige Touristinformationen über eine Zweig-/Außenstelle verfügt haben. Wir erachten den Hinweis darauf als obligatorisch.
Die Grundprüfung wird weiterhin 40 Kriterien umfassen, die „80 von 120 möglichen Punkten“-Regel bleibt also bestehen.
Weiterhin bleiben die Bewertungsbereiche Erscheinungsbild außen und innen, Beratung / Service am Counter, Leistungsangebot und Qualitätsbewusstsein erhalten. Da die Digitalisierung immer mehr an Bedeutung gewinnt, haben wir auch hier einen Fokus gesetzt: Es wurde die zusätzliche Rubrik „Grad der Digitalisierung“ eingeführt, die die bereits existierenden Kriterien zu diesem Thema zusammenfasst, wie z.B. ein digitales Medienangebot, eine mobil-optimierte Internetseite und die Bereitstellung von WLAN. Ebenso wurde der Punkt Qualitätsbewusstsein um den Zusatz „Netzwerk“ erweitert. Sie können jetzt noch stärker punkten, wenn Sie in engem Austausch mit Ihren Leistungsträgern und Partnern vor Ort stehen.
»Die neuen i-Marke Kriterien im Überblick
Sollten Sie sich gerne noch zu den alten Kriterien zertifizieren lassen wollen, haben Sie die Gelegenheit dazu! Bitte stellen Sie dann bis spätestens zum 31.03.2021 einen Antrag zur i-Marke Grundprüfung beim Deutschen Tourismusverband. Alle ab dem 01. April 2021 eingehenden Anträge werden dann mit dem neuen Kriterienkatalog bewertet.
Welche Kosten kommen auf Sie zu?
In diesem Jahr finden keine Preisanpassungen statt. Die Ihnen bekannten Preise gelten weiterhin.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Deutschen Tourismusverband bei Maximiliane Tischer,
Tel. 030 / 856 215 – 113 oder tischer@deutschertourismusverband.de. |