Wie bereits mehrfach kommuniziert, haben Klein- und Kleinstbeherbergungsbetriebe die Möglichkeit, bis Ende des Jahres Investitionsförderungen aus den vier Säulen Digitalisierung, Barrierefreiheit, Nachhaltigkeit/Ökologie sowie der allgemeinen Steigerung von Angebots- und Dienstleistungsqualität zu beantragen.
Soeben hat uns dazu noch ein wichtiger Hinweis aus dem Bayerischen Wirtschaftsministerium erreicht: Im Bereich Nachhaltigkeit/Ökologie werden neben der energetischen Sanierung von Fassaden, dem Austausch von Fenster und Türen oder dem Austausch von Heiz- und Warmwassersystemen gleichzeitig auch die Kosten für die Erst-Zertifizierung für ein Kennzeichnungssystem oder Qualitätslabel mit ökologischem oder nachhaltigem Schwerpunkt als Teil einer Maßnahme gefördert. Lizenzgebühren werden innerhalb des Bindungszeitraums gefördert.
Die wichtigsten Fragen zur Investitionsförderung von Klein- und Kleinstbeherbergungsbetrieben (FAQ) finden Sie hier.