Gewerbliche Übernachtungsbetriebe ab 10 Betten sind gesetzlich zur monatlichen Meldung der Ankunfts- und Übernachtungszahlen an das Bayerische Landesamt für Statistik verpflichtet. Die Beherbergungsstatistik wird auf Grundlage des Bundesstatistikgesetzes (online unter Hier klicken verfügbar) und des Beherbergungsstatistikgesetzes (online abrufbar unter Hier klicken) durchgeführt. Warum ist es wichtig, dass die Zahlen an das Landesamt für Statistik gemeldet werden? Erstens wird die Bedeutung […]