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Monatserhebung im Tourismus: Änderung zur Handhabung von Dauergästen ab dem Berichtsjahr 2020

18. September 2019

Das Bayerische Landesamt für Statistik informiert über eine anstehende methodische Anpassung in der Monatserhebung im Tourismus ab dem Berichtsjahr 2020.

Diese betrifft die Handhabung der sogenannten Dauermieter, welche von den Beherbergungsbetrieben nicht für diese Statistik mitgemeldet werden dürfen.

Aktuell gelten in Bayern Gäste noch ab einem Aufenthalt von länger als zwei Monaten als Dauermieter. Ab dem Berichtsjahr 2020 verlängert sich dieser Zeitraum auf ein Jahr. Mit dieser Änderung folgt das Bayerische Landesamt für Statistik den EU-Vorgaben (Verordnung (EU) Nr. 692/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 06. Juli 2011 über die europäische Tourismusstatistik und zur Aufhebung der Richtlinie 95/57/EG des Rates), sowie den Vorgaben des Bundesamtes und dem Vorgehen der anderen Bundesländer.

Beigefügt erhalten Sie das Schreiben, welches Anfang September an alle meldepflichtigen Betriebe und Gemeinden vom Bayerischen Landesamt für Statistik verschicken worden ist.

Musteranschreiben an Beherbergungsbetriebe

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Mitglieder Sonstiges


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Autor(in): Kathrin Straubinger
Straubinger@ostbayern-tourismus.de

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