Rechtsverordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer der in Bayern bestehenden Regelungen zur Reduzierung sozialer Kontakte

1. April 2020

Informationen über die durch das Gesundheitsministerium erlassenen und der Bayerischen Staatsregierung genehmigte Rechtsverordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer der in Bayern bestehenden Regelungen zur Reduzierung sozialer Kontakte einheitlich bis einschließlich 19. April 2020.

Die Verordnung vom 31.03.2020 (Anlage) ergänzt die Verordnung vom 27.03.20 (Anlage) und regelt nun einheitlich die Gültigkeitsdauer bis zum 19.04.2020!

Interessant und wichtig sind vor allem auch für Beherbergungsbetriebe die neuen §§ 4 und 5, welche Ausgangsbeschränkungen (§4) und die sich hieraus ergebenden Ordnungswidrigkeiten (§5) regeln.

 

Weitere Info: Die Staatsregierung hat die Soforthilfe auf € 50.000,- für Betriebe bis 250 Mitarbeiter erhöht. Weitere Infos finden Sie hier: https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/

 

Anlagen:

RVO vom 27.03.20 über Infektionsschutzmaßnahmen…

RVO zur Änderung der Verordnung vom 27.03.2020

Kategorien:
Corona-Krise


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Autor(in): Kathrin Straubinger
Straubinger@ostbayern-tourismus.de

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