Neuer Förderaufruf für das Förderprogramm “Radnetz Deutschland” – Hinweis zur Förderung von Beschilderung

1. Juni 2023

Anfang 2021 rief der Bund ein Förderprogramm zum Ausbau und zur Erweiterung des Radnetzes in Deutschland ins Leben.

Das Radnetz Deutschland besteht aus 12 D-Routen, dem Radweg Deutsche Einheit und dem Iron-Curtain Trail.

Der Bund hat am 3. Mai 2023 einen erneuten Förderaufruf für das Förderprogramm Radnetz Deutschland gestartet.

Der Schwerpunkt des Programms liegt auf dem Radtourismus. Förderfähig sind investive (infrastrukturelle) und nicht-investive Maßnahmen.

Für die Koordination und Zuschussgewährung ist das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) in Köln zuständig.

 

ECKDATEN zum Förderprogramm:

Alle Anträge sind bis zum 31. August 2023 einzureichen

Es stehen erneut bis zu 45 Millionen Euro Fördergelder für neue Vorhaben zur Verfügung. Die Förderung erfolgt in den Haushaltsjahren 2023 bis 2028. Die Antragsbewertung und –bewilligung erfolgt nach Ende der Antragseinreichungsfrist.

Darüber hinaus stehen bis zu 55 Millionen Euro für kurzfristig umzusetzende Projekte mit einer Laufzeit bis Ende 2024 zur Verfügung. Die Antragsbewertung und -bewilligung erfolgt nach Antragseingang.

Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung der förderfähigen Maßnahmen mit einem Regelfördersatz in Höhe von bis zu 75 Prozent.

Bei finanzschwachen Kommunen oder strukturschwachen Regionen nach dem Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen kann die Förderung mit einem Höchstsatz in Höhe von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben erfolgen.

Grundsätzlich förderfähig sind investive (infrastrukturelle) Maßnahmen sowie nicht-investive Maßnahmen an den zwölf D-Routen, dem Radweg Deutsche Einheit (RDE) und dem Iron Curtain Trail (ICT).

Anträge können bis zum 31. August 2023 über das Förderportal des Bundes elektronisch eingereicht werden.

 

Weitere Informationen finden Sie unter:

Informationen zum Verfahren – Bundesamt für Logistik und Mobilität

Alle Eckpunkte und Antworten zu häufigen Fragen sind hier einsehbar:

Fragen & Antworten – Bundesamt für Logistik und Mobilität

 

Sollten darüber hinaus noch Fragen zur Antragstellung und dem Förderaufruf offen sein, so können Sie sich an folgende Stellen wenden:

  • bei Fragen zum Förderaufruf und zur Antragstellung

-> Hotline der Transferstelle Mobilitätsforum Bund unter Tel. 0221/ 5776-5699 oder per Mail an transferstelle@mobilitätsforum.bund.de

 

  • bei Fragen zu bereits gestellten Anträgen, laufenden Förderverfahren oder im Allgemeinen zum Radnetz Deutschland

->  Tel. 0221/5776-5599 oder per Mail an  radnetz.deutschland@balm.bund.de.

 

 

Ergänzender Hinweis zur Möglichkeit der Förderung von Wegweisung und Beschilderung im Rahmen des o. g. Förderprogramms:

Der durchgängigen einheitlichen Beschilderung kommt beim touristischen Radverkehr eine besondere Bedeutung zu. Zum einen sorgt sie für einen Wiedererkennungs- und Marketingwert, zum anderen ermöglicht sie es Radfahrenden ohne technische Unterstützung zuverlässig auf für den Radverkehr ausgerichteten Routen zum Ziel zu kommen. Daher fördert der Bund im Rahmen des neuen Förderaufrufs 2023 im Radnetz Deutschland die Schaffung einer einheitlichen Wegweisung.

 

Grundsätzlich förderfähig sind:

  1. a) die Neuinstallation von Ziel- und Richtungswegweisern, sofern diese mit einer flächendeckenden Anbringung/Erneuerung von entsprechenden Einschubplaketten für D-Routen, RDE, ICT und EuroVelo kombiniert wird
  2. b) die Überprüfung bestehender Wegweisung auf dem Radnetz Deutschland, sofern diese gleichzeitig mit einer flächendeckenden Anbringung/Erneuerung von entsprechenden Einschubplaketten für D-Routen, RDE, ICT und EuroVelo kombiniert wird
  3. auch ergänzbar mit Instandhaltung und Neuaufstellung von fehlender Ziel- und Richtungswegweisern zusätzlich zu den Einschubplaketten

 

Der Regelfördersatz beträgt grundsätzlich bis zu 75% der förderfähigen Ausgaben.

Nicht förderfähig sind Einschubplaketten von Routen, die nicht zum Radnetz Deutschland gehören und Beschilderung auf Routen außerhalb des Radnetzes Deutschland.

 

Zu beachten ist, dass die Umsetzung der Maßnahme innerhalb des Zeitraumes vom 01.12.2023 bis zum 31.12.2028 zu erfolgen hat. Der Beginn der Maßnahme muss nicht bereits in 2024 erfolgen, sondern kann auch in einem späteren Jahr durchgeführt werden.

Mehr Informationen finden Sie hier: Informationen zum Verfahren – Bundesamt für Logistik und Mobilität.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass in Kürze ein neues aktualisiertes Design der Einschubplaketten und der Wort-Bild-Marke für das Radnetz Deutschland vorliegen wird. Es wird darum gebeten, zukünftig ausschließlich diese zu verwenden.

 

 

Kategorien:
Sonstiges


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Autor(in): Kathrin Straubinger
Straubinger@ostbayern-tourismus.de

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