Anlaufstellen bei Fragen zu energetischen Maßnahmen, Förderung und Beratung

27. Juli 2022

Seitens des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie wurden folgende Informationen in puncto Anlaufstellen bei Fragen zu energetischen Maßnahmen, Förderung und Beratung zusammengestellt, die wir gerne mit Ihnen teilen. Diese sind nicht abschließend, geben aber einen guten Überblick, insbesondere im Hinblick auf eine Erstinformation:

 

1. Förderung durch das EEG

Zentrales Instrument für die Förderung der Erneuerbaren Energien in Deutschland ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Das EEG verpflichtet Netzbetreiber unter anderem, Strom aus regenerativen Energiequellen abzunehmen. Bei Anschluss einer Photovoltaik (PV)- oder Windenergie-Anlage an das Stromnetz kann eine EEG-Vergütung in Anspruch genommen werden, welche auf 20 Jahre zuzüglich des Inbetriebnahme-Jahres begrenzt ist. Die Förderung kann als Zahlung einer Einspeisevergütung, einer Marktprämie oder evtl. eines Mieterstromzuschlags erfolgen. Die Höhe der Vergütung ist dabei abhängig von der Gesamtleistung der Anlage, ggf. ist auch die Teilnahme an einer Ausschreibung erforderlich. Eine gute Übersicht zu den Förderfällen und -arten findet sich im Energie-Atlas Bayern unter dem Link: Förderfälle und -arten gemäß EEG 2021 in Bayern.

 

2. Allgemeine Links

Für aktuelle Informationen zu energetischen Förderprogrammen dürfen wir auf folgende Angebote hinweisen:

  • Um einen Überblick über passende Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union zur erhalten, kann Ihnen die „Förderdatenbank“ des Bundes weiterhelfen (Link: www.foerderdatenbank.de).
  • Auf Landesebene bietet Ihnen der „Wegweiser für Energieprojekte in Bayern“ eine Zusammenfassung der wichtigsten Unterstützungsmaßnahmen des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie sowie weiterer bayerischer Ministerien und Institutionen (Link: www.stmwi.bayern.de).
  • Eine ausführliche Information zum Thema Förderung von PV und Windenergie finden Sie im Energie-Atlas Bayern unter dem Link: www.energieatlas.bayern.de.
  • Eine Online-Recherche nach Zielgruppen und Energiethemen ermöglicht die „Förderfibel“ des Landesamtes für Umwelt (Link: www.umweltpakt.bayern.de). Wählen Sie bitte in der Suchmaske die passenden Auswahlkriterien.
  • Eine kostenfreie Erstberatung zu allen Fragen des energieeffizienten und nachhaltigen Planens bietet die Beratungsstelle Energieeffizienz und Nachhaltigkeit – BEN der bayerischen Architektenkammer Beratungsstelle Energieeffizienz und Nachhaltigkeit – Bayerische Architektenkammer (byak.de).
  • Gerne kann Sie auch der A.R.M.E.N. e.V. bei der Suche nach passenden Förderprogrammen unterstützen (Link: www.carmen-ev.de und www.carmen-ev.de/service). C.A.R.M.E.N. ist Anlaufstelle bei Fragen zu Förderprogrammen für Privatpersonen, Landwirte, Unternehmen und Kommunen.
  • Beratungsangebote für Unternehmen finden Sie laut Förderwegweiser z.B. auch seitens der Bayern Innovativ GmbH (Link: www.bayern-innovativ.de) und der Bezirksregierungen
  • Ein Einstieg in das Thema Energiesparen kann auch eine Beratung bei einer der regionalen Energieagenturen sein, die es in verschiedenen Regionen, wenn auch leider nicht flächendeckend in Bayern gibt (Home | Bayerische Energieagenturen).

 

3. Landesförderung

Die Fördermöglichkeiten auf Landesebene sowohl durch das StMWi wie andere Ressorts finden sich in oben genanntem „Wegweiser für Energieprojekte in Bayern“ speziell für Unternehmen ab S. 41 ff. ausführlich und themenbezogen dargestellt. Für Erneuerbare-Energien-Anlagen kann insbesondere auf nachfolgende Förderungen hingewiesen werden:

  • Für KMU in Bayern, die in die Bereiche Energieeffizienz, Energieeinsparung und regenerative Energien investieren möchten, besteht die Möglichkeit der Finanzierungshilfe im Rahmen des Energiekreditprogramms der LfA Förderbank Bayern. Bezieht sich die Energieeffizienz auf das Firmengebäude, kommt das Energiekreditprogramm Gebäude – ebenfalls der LfA Förderbank Bayern – in Betracht. Nähere Informationen hierzu auch unter folgendem Link: www.stmwi.bayern.de. Zuständig für den Programmvollzug ist die LfA Förderbank Bayern, die Ihnen auch gerne bei Rückfragen Auskunft erteilt (Link: https://lfa.de).
  • Mit dem Sonderprogramm „Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in Unternehmen“ sollen im Rahmen der Bayerischen Regionalförderung Investitionsvorhaben von KMU gefördert werden, mit der zusätzlichen Voraussetzung, dass mit dem Vorhaben eine signifikante Reduzierung des Primärenergieverbrauchs verbunden ist. Die Förderkonditionen sind in der Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderungsprogramms (BRF) bzw. im Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie im Beiblatt zum Sonderprogramm geregelt (Link: www.stmwi.bayern.de). Ansprechpartner für eine Förderung nach dem BRF sind ebenfalls die Bezirksregierungen.

 

4. Bundesförderung

In der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) (Wohngebäude, Nichtwohngebäude, Einzelmaßnahmen) (Link: BMWK – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) (deutschland-machts-effizient.de) können bei Neubau und Sanierung u.a. auch stromerzeugende Anlagen wie z.B. PV und Stromspeicherung für die Eigenstromversorgung mitgefördert werden, wenn für diese Anlagen keine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Form einer Einspeisevergütung in Anspruch genommen wird. Nähere Informationen, auch zu weiteren förderfähigen Maßnahmen, sowie die aktuellen Programmkonditionen finden sich auch unter den Links: www.kfw.de; BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Wenn Sie eine BEG-Förderung in Erwägung ziehen, sollte ein Energieberater/eine Energieberaterin der Energieeffizienz-Expertenliste (Link: www.energie-effizienz-experten.de) vorab eingebunden werden.

In dem Zusammenhang darf auch auf das Förderprogramm der KfW „Erneuerbare Energien – Standard“ (Programmnummer 270, Link: www.kfw.de) hingewiesen werden, in dem u.a. PV-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen und Batteriespeicher durch zinsgünstige Kredite gefördert werden. Antragsberechtigt sind u.a. Unternehmen. Falls eine PV-Anlage umgesetzt wird, kann in diesem Programm die empfehlenswerte energetische Sanierung des Daches mitfinanziert werden. Sofern für die Anlagen eine Förderung nach dem EEG, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder eine vergleichbare staatliche Förderung (zum Beispiel in Gestalt einer Einspeisevergütung) in Anspruch genommen wird, darf die Anlage nur mit einem KfW-Kredit ohne staatliche Beihilfen finanziert werden.

Einen Überblick über die Kredite und Zuschüsse der KfW für Unternehmen in Sachen Energie und Umwelt finden Sie unter dem Link: www.kfw.de.

 

5. Ladesäulen

Auf folgende Fördermöglichkeiten zum Aufbau einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge wird aufmerksam gemacht:

  • Für den Aufbau der geplanten Ladepunkte kann eine Förderung im Rahmen der bayerischen Förderprogramme „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeige in Bayern 2.0“ bzw. „Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeige in Bayern“ (Link: www.stmwi.bayern.de) beantragt werden.

Gleichzeitig unterstützt der Bund im Rahmen des Förderprogramms „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ den Aufbau einer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur (Link: www.bmvi.de).

Kategorien:
STMWI TourismusZukunft


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Tourismusverband Ostbayern e.V.
Autor(in): Wolfgang Scheinert
Scheinert@ostbayern-tourismus.de

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