Seitens des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie wurden folgende Informationen in puncto Anlaufstellen bei Fragen zu energetischen Maßnahmen, Förderung und Beratung zusammengestellt, die wir gerne mit Ihnen teilen. Diese sind nicht abschließend, geben aber einen guten Überblick, insbesondere im Hinblick auf eine Erstinformation:
1. Förderung durch das EEG
Zentrales Instrument für die Förderung der Erneuerbaren Energien in Deutschland ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Das EEG verpflichtet Netzbetreiber unter anderem, Strom aus regenerativen Energiequellen abzunehmen. Bei Anschluss einer Photovoltaik (PV)- oder Windenergie-Anlage an das Stromnetz kann eine EEG-Vergütung in Anspruch genommen werden, welche auf 20 Jahre zuzüglich des Inbetriebnahme-Jahres begrenzt ist. Die Förderung kann als Zahlung einer Einspeisevergütung, einer Marktprämie oder evtl. eines Mieterstromzuschlags erfolgen. Die Höhe der Vergütung ist dabei abhängig von der Gesamtleistung der Anlage, ggf. ist auch die Teilnahme an einer Ausschreibung erforderlich. Eine gute Übersicht zu den Förderfällen und -arten findet sich im Energie-Atlas Bayern unter dem Link: Förderfälle und -arten gemäß EEG 2021 in Bayern.
2. Allgemeine Links
Für aktuelle Informationen zu energetischen Förderprogrammen dürfen wir auf folgende Angebote hinweisen:
3. Landesförderung
Die Fördermöglichkeiten auf Landesebene sowohl durch das StMWi wie andere Ressorts finden sich in oben genanntem „Wegweiser für Energieprojekte in Bayern“ speziell für Unternehmen ab S. 41 ff. ausführlich und themenbezogen dargestellt. Für Erneuerbare-Energien-Anlagen kann insbesondere auf nachfolgende Förderungen hingewiesen werden:
4. Bundesförderung
In der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) (Wohngebäude, Nichtwohngebäude, Einzelmaßnahmen) (Link: BMWK – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) (deutschland-machts-effizient.de) können bei Neubau und Sanierung u.a. auch stromerzeugende Anlagen wie z.B. PV und Stromspeicherung für die Eigenstromversorgung mitgefördert werden, wenn für diese Anlagen keine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Form einer Einspeisevergütung in Anspruch genommen wird. Nähere Informationen, auch zu weiteren förderfähigen Maßnahmen, sowie die aktuellen Programmkonditionen finden sich auch unter den Links: www.kfw.de; BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Wenn Sie eine BEG-Förderung in Erwägung ziehen, sollte ein Energieberater/eine Energieberaterin der Energieeffizienz-Expertenliste (Link: www.energie-effizienz-experten.de) vorab eingebunden werden.
In dem Zusammenhang darf auch auf das Förderprogramm der KfW „Erneuerbare Energien – Standard“ (Programmnummer 270, Link: www.kfw.de) hingewiesen werden, in dem u.a. PV-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen und Batteriespeicher durch zinsgünstige Kredite gefördert werden. Antragsberechtigt sind u.a. Unternehmen. Falls eine PV-Anlage umgesetzt wird, kann in diesem Programm die empfehlenswerte energetische Sanierung des Daches mitfinanziert werden. Sofern für die Anlagen eine Förderung nach dem EEG, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder eine vergleichbare staatliche Förderung (zum Beispiel in Gestalt einer Einspeisevergütung) in Anspruch genommen wird, darf die Anlage nur mit einem KfW-Kredit ohne staatliche Beihilfen finanziert werden.
Einen Überblick über die Kredite und Zuschüsse der KfW für Unternehmen in Sachen Energie und Umwelt finden Sie unter dem Link: www.kfw.de.
5. Ladesäulen
Auf folgende Fördermöglichkeiten zum Aufbau einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge wird aufmerksam gemacht:
Gleichzeitig unterstützt der Bund im Rahmen des Förderprogramms „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ den Aufbau einer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur (Link: www.bmvi.de).